Die Tätigkeit der Sozietät EttrichRechtsanwälte | Notare umfasst alle Bereiche des Zivilrechts, des Wirtschafts- und Unternehmensrechts sowie des öffentlichen Rechts. Über besondere Kompetenz und Erfahrung verfügen wir in den folgenden Bereichen.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir Banken und andere Finanzdienstleister insbesondere bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus vermeintlicher Falschberatung, Prospekthaftung, Kredit-, Kreditsicherungs- und Wertpapiergeschäften.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bau- und Immobilienrecht bildet die umfassende Beratung und Vertretung institutioneller Anleger beim Erwerb und der Errichtung von Gewerbeimmobilien. Hierzu zählt insbesondere die Gestaltung von Erwerbs-, Bau- und Architektenverträgen. Daneben erarbeiten wir begleitende Vereinbarungen bei der Finanzierung und Nutzung von Gewerbeobjekten. Zudem bieten wir Unterstützung bei der Regelung von Nachbarverhältnissen.
Im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Daneben zählen die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei Strukturmaßnahmen sowie die Beratung von Gesellschaftern und Organvertretern in allen rechtsformspezifischen Fragestellungen, der Unternehmens-Governance sowie die Vertretung der Beteiligten im Konfliktfall zu unseren Schwerpunkten.
Der Schwerpunkt der Betreuung unserer nationalen und internationalen Mandanten liegt in den Bereichen des Gesellschaftsrechts, der Immobilientransaktionen sowie der Vermögensnachfolgeregelungen.
Wir beraten und vertreten bundesweit in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Die Interessen unserer Mandanten setzen wir mit Effizienz, profundem Fachwissen und viel Verhandlungsgeschick durch. Bei der Erarbeitung arbeitsrechtlicher Lösungen für Unternehmen haben wir stets die erforderliche Praxisnähe und Arbeitswirklichkeit im Blick. Die individuelle Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten und GmbH-Geschäftsführern sowie Vorstandsmitgliedern stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Unsere Kompetenzfelder:
Wir beraten ständig regionale und überregionale Energieversorger, Energiehandelsunternehmen und Kraftwerksbetreiber sowie Industrieunternehmen als Großabnehmer von Energie. Schwerpunktmäßig beraten wir unsere Mandanten bei der Erstellung ihrer Vertragsmodelle und vertreten deren Interessen vor Gericht und gegenüber Regulierungsbehörden.