Unserer Tätigkeit liegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union zugrunde.
Die berufsrechtlichen Regelungen, denen Rechtsanwälte unterliegen, können unter http://www.brak.de/ eingesehen werden und sind darüber hinaus bei der für unsere Gesellschaft zuständigen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erhältlich.
Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall oder abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen gelten die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen für alle Verträge bzw. Mandate zwischen der Ettrich Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (nachstehend „Partnerschaft“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachstehend „Mandanten“ genannt). Vertragspartner des Mandanten ist immer die Partnerschaft.
EttrichRechtsanwaelte___Notare_AGB.pdf
Stand September 2019
Unterlässt der Mandant eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung oder kommt er mit der Annahme der ihm durch die Partnerschaft angebotenen Leistung in Verzug, so darf die Partnerschaft ihm eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass sie die Fortsetzung des Mandates nach Fristablauf ablehne.
Mit fruchtlosem Fristablauf ist die Partnerschaft befugt, das Mandat fristlos zu kündigen.
Der Anspruch der Partnerschaft auf Ersatz der durch die unterlassene Mitwirkung oder den Verzug des Mandanten entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt unberührt und besteht auch dann, wenn das fristlose Kündigungsrecht nicht ausgeübt wird.