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Commerzbank obsiegt mit Ettrich im Streit um Verwahrentgelte

Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hatte die Commerzbank AG im Oktober 2021 auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sog. Verwahr- und Guthabenentgelte (u.a.) auf Spareinlagen im Neu- und Bestandskundengeschäft eingeführt und erhoben wurden, vor dem LG Frankfurt in Anspruch genommen. Das LG Frankfurt hatte der Klage zunächst überwiegend stattgegeben (Urteil vom 18.11.2022, Az.: 2-25 O 228/21). Die von uns in beiden Instanzen vertretene Commerzbank AG hat gegen das Urteil im Dezember 2022 Berufung eingelegt. Mit dem heutigen Berufungsurteil (Az.: 3 U 286/22) hat der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt der Berufung der Commerzbank AG stattgegeben, das Urteil des LG Frankfurt mithin abgeändert und die Klage des Verbraucherzentrale Hamburg e.V. vollumfänglich abgewiesen.

Vertreter Commerzbank AG
Ettrich: Dr. Frank Findeisen

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Ettrich baut den Bereich Arbeitsrecht weiter aus

Rechtsanwältin Susanna Grichtmaier verstärkt seit 01. Januar 2024 das Arbeitsrechtsteam von Ettrich. Susanna ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und war zuvor mehr als 10 Jahre bei ebl factum Rechtsanwälte im Arbeitsrecht tätig, wo sie bereits mit unserem Partner Hendrik Bourguignon eng zusammengearbeitet hat. Sie berät und vertritt nationale wie internationale Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Des Weiteren begleitet Susanna Führungskräfte erfolgreich in Trennungssituationen. Susanna wurde vom Handelsblatt   („Deutschlands Beste Anwälte“) im Bereich Arbeitsrecht 2023 wie schon in den Jahren zuvor als „Best Lawyer“ gelistet.

Zum Profil Susanna Grichtmaier

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Handelsblatt kürt „Deutschlands Beste Anwälte“ für das Jahr 2023

Unsere Partner Bernd Hanowski (Konfliktlösung) und Hendrik Bourguignon (Arbeitsrecht) werden von „Best Lawyers in Germany™“ und dem Handelsblatt für 2023 als „Best Lawyer“ gelistet.

Wir freuen uns über die Auszeichnung und bedanken uns für die zahlreichen Empfehlungen.

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