Unsere News für Sie

Aktuelles von ETTRICH

Unsere News vom Eschersheimer Tor.

Bleiben Sie informiert über die neuesten Entwicklungen und erhalten Sie Einblicke in unsere Arbeitsschwerpunkte.


Prozessführung

Commerzbank obsiegt mit Ettrich im Streit um Verwahrentgelte

Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hatte die Commerzbank AG im Oktober 2021 auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sog. Verwahr- und Guthabenentgelte (u.a.) auf Spareinlagen im Neu- und Bestandskundengeschäft eingeführt und erhoben wurden, vor dem LG Frankfurt in Anspruch genommen. Das LG Frankfurt hatte der Klage zunächst überwiegend stattgegeben (Urteil vom 18.11.2022, Az.: 2-25 O 228/21). Die von uns in beiden Instanzen vertretene Commerzbank AG hat gegen das Urteil im Dezember 2022 Berufung eingelegt. Mit dem heutigen Berufungsurteil (Az.: 3 U 286/22) hat der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt der Berufung der Commerzbank AG stattgegeben, das Urteil des LG Frankfurt mithin abgeändert und die Klage des Verbraucherzentrale Hamburg e.V. vollumfänglich abgewiesen.

Vertreter Commerzbank AG
Ettrich: Dr. Frank Findeisen


Arbeitsrecht

Ettrich baut den Bereich Arbeitsrecht weiter aus

Rechtsanwältin Susanna Grichtmaier verstärkt seit 01. Januar 2024 das Arbeitsrechtsteam von Ettrich. Susanna ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und war zuvor mehr als 10 Jahre bei ebl factum Rechtsanwälte im Arbeitsrecht tätig, wo sie bereits mit unserem Partner Hendrik Bourguignon eng zusammengearbeitet hat. Sie berät und vertritt nationale wie internationale Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Des Weiteren begleitet Susanna Führungskräfte erfolgreich in Trennungssituationen. Susanna wurde vom Handelsblatt   („Deutschlands Beste Anwälte“) im Bereich Arbeitsrecht 2023 wie schon in den Jahren zuvor als „Best Lawyer“ gelistet.


Kanzlei

Handelsblatt kürt „Deutschlands Beste Anwälte“ für das Jahr 2023

Unsere Partner Bernd Hanowski (Konfliktlösung) und Hendrik Bourguignon (Arbeitsrecht) werden von „Best Lawyers in Germany™“ und dem Handelsblatt für 2023 als „Best Lawyer“ gelistet.

Wir freuen uns über die Auszeichnung und bedanken uns für die zahlreichen Empfehlungen.

Notariat

Notarielle Geschäfte von Zuhause erledigen

Die meisten Bürger haben zusammen mit ihrem aktuellen Personalausweis seinerzeit eine PIN-Nummer erhalten…und wieder verloren. Wer seine PIN noch wieder finden kann, hat nun eine praktische Einsatzmöglichkeit. Seit einiger Zeit sind viele Geschäfte im Gesellschaftsrecht, die der notariellen Betreuung bedürfen, auch online möglich. Die Identifizierung erfolgt dabei bequem über Smartphone, dem im Personalausweis verbauten Chip und der dazugehörigen PIN. Dann ist es möglich, ohne physische Anwesenheit beispielsweise Anmeldungen zum Handelsregister beglaubigen zu lassen. Das Online-Verfahren ist auch aus dem Ausland möglich und damit besonders attraktiv für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die ansonsten auch für „Kleinigkeiten“ den Weg über ausländische Notare und die Einholung einer Apostille gehen mussten. Bei Fragen dazu wenden Sie sich gerne an unser Notar-Team!

Arbeitsrecht

Ettrich baut den Bereich Arbeitsrecht weiter aus

Rechtsanwältin Susanna Grichtmaier verstärkt seit 01. Januar 2024 das Arbeitsrechtsteam von Ettrich. Susanna ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und war zuvor mehr als 10 Jahre bei ebl factum Rechtsanwälte im Arbeitsrecht tätig, wo sie bereits mit unserem Partner Hendrik Bourguignon eng zusammengearbeitet hat. Sie berät und vertritt nationale wie internationale Unternehmen bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Des Weiteren begleitet Susanna Führungskräfte erfolgreich in Trennungssituationen. Susanna wurde vom Handelsblatt   („Deutschlands Beste Anwälte“) im Bereich Arbeitsrecht 2023 wie schon in den Jahren zuvor als „Best Lawyer“ gelistet.

Arbeitsrecht

JUVE-Ranking Arbeitsrecht

Die JUVE listet Hendrik Bourguignon im Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024 wiederholt im Ranking der oft empfohlenen Arbeitsrechtsanwälte für die Beratung von Führungskräften.

Kanzlei

JUVE führt Ettrich als anerkannte Kanzlei in der Region Mitte

Die JUVE schreibt über uns im Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024:

„Die Frankfurter Traditionskanzlei ist für ihre Arbeit bei Masseklageverfahren bekannt, insbesondere für in Frankfurt angesiedelte Banken. Sie hat jedoch in den vergangenen Jahren aus zwei Gründen größere Aufmerksamkeit erlangt: Zum einen hat sich die Prozesspraxis um Mandanten aus anderen Branchen erweitert, z.B. Stellantis, wo sie bundesweit federführend für Tausende von Dieselfällen tätig war. Zudem hat sich der Generationswechsel in der Sozietät durch eine Gruppe jüngerer Partner mit Großkanzleihintergrund beschleunigt. Sie sind in Bereichen wie Arbeits- u. Immobilienrecht tätig, was eine Verbreiterung der Praxis weg vom früheren Kern der Prozessführung u. des Notariats bedeutet.“

Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit der letzten Jahre.

Prozessführung

Commerzbank obsiegt mit Ettrich im Streit um Verwahrentgelte

Der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. hatte die Commerzbank AG im Oktober 2021 auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sog. Verwahr- und Guthabenentgelte (u.a.) auf Spareinlagen im Neu- und Bestandskundengeschäft eingeführt und erhoben wurden, vor dem LG Frankfurt in Anspruch genommen. Das LG Frankfurt hatte der Klage zunächst überwiegend stattgegeben (Urteil vom 18.11.2022, Az.: 2-25 O 228/21). Die von uns in beiden Instanzen vertretene Commerzbank AG hat gegen das Urteil im Dezember 2022 Berufung eingelegt. Mit dem heutigen Berufungsurteil (Az.: 3 U 286/22) hat der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt der Berufung der Commerzbank AG stattgegeben, das Urteil des LG Frankfurt mithin abgeändert und die Klage des Verbraucherzentrale Hamburg e.V. vollumfänglich abgewiesen.

Vertreter Commerzbank AG
Ettrich: Dr. Frank Findeisen

Kanzlei

Handelsblatt kürt „Deutschlands Beste Anwälte“ für das Jahr 2023

Unsere Partner Bernd Hanowski (Konfliktlösung) und Hendrik Bourguignon (Arbeitsrecht) werden von „Best Lawyers in Germany™“ und dem Handelsblatt für 2023 als „Best Lawyer“ gelistet.

Wir freuen uns über die Auszeichnung und bedanken uns für die zahlreichen Empfehlungen.

Kanzlei

Ettrich gewinnt erfahrenen Arbeitsrechtler von ebl factum

Zum 01. Januar 2023 schließt sich Rechtsanwalt Hendrik Bourguignon unserer Sozietät als Partner an. Hendrik wird das Arbeitsrecht aufbauen. Er war zuletzt Partner in der Sozietät ebl factum, deren Mitbegründer er war. Vor der Gründung von ebl factum 2013 war Hendrik bereits zehn Jahre als Arbeitsrechtler für Schmalz Rechtsanwälte tätig.

Prozessführung

Ettrich erfolgreich für Stellantis in Dieselverfahren

Als führende Kanzlei in den Dieselklagen gegen den Stellantis-Konzern, zu dem auch die FCA Italy S.p.A, Basishersteller von Fiat Wohnmobilen, gehört hat Ettrich Rechtsanwälte Notare für den Stellantis-Konzern eine vierstellige Anzahl von Dieselklagen abgewehrt.

Kanzlei

Ettrich wächst mit Immobilienpartner von Advant Beiten

Zum 01. Mai 2023 bauen wir unsere Immobilienpraxis aus. Friedrich Munding stößt als Partner zu unserer Sozietät. Zuvor war Friedrich bei Advant Beiten tätig. Friedrich berät im Immobilien- sowie Baurecht und bringt aus seinem früheren Team die Associate Dr. Angela Müller-Kogan mit. Unsere Immobilienpraxis wächst damit auf fünf Berufsträger.

Prozessführung

Commerzbank gewinnt Musterverfahren mit Ettrich

Ettrich Rechtsanwälte Notare hat für die Commerzbank AG die Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG-Verfahren) zu den geschlossenen Immobilienfonds IVG 12 und IVG 14 vor dem Kammergericht und dem Oberlandesgericht Köln gewonnen. Der BGH bestätigte nun diese Entscheidungen. Gerade der Fonds IVG 14 war wegen der markanten Fondsimmobilie „The Gherkin“ im Londoner Finanzzentrum bekannt geworden. Neben den Musterverfahren führt die Kanzlei auch die dazu gehörenden Einzelverfahren der Anleger vor den Landgerichten.

Prozessführung

Santander Consumer Leasing gewinnt mit Ettrich und Siegmann vor dem BGH

Ettrich Rechtsanwälte Notare hat für Santander Consumer Leasing GmbH vor dem OLG Düsseldorf gewonnen. Die dagegen eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wies der BGH nun zurück. Das OLG Düsseldorf hatte entschieden, dass die Restwertleasingverträge und Widerrufsbelehrungen der Santander Consumer Leasing GmbH fehlerfrei sind. Ein ewiges Widerrufsrecht oder ein so genannter Widerrufsjoker steht den Leasingnehmern damit nicht zu.

Ansprechperson für News

Judith Hauser

Judith.Hauser@ettrich.de

+49 69 150 504 16