berät nationale und internationale Mandanten im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts. Zu seiner Kernkompetenz gehört die Beratung im Rahmen von Immobilientransaktionen, im privaten Baurecht, im gewerblichen Mietrecht und im Maklerrecht.
Als langjährig erfahrener Prozessanwalt vertritt Friedrich Munding seine Mandanten auch vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.
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