ist auf das individuelle und kollektive Arbeitsrecht spezialisiert. Sie vertritt Unternehmen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und unterstützt Personalabteilungen bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Sie verfügt über besondere Erfahrung bei der Beratung ausländischer Unternehmen, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt Mitarbeiter*innen beschäftigen. Führungskräfte schätzen ihre Expertise bei kritischen Auseinandersetzungen etwa über Boni oder bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.
Susanna Grichtmaier ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins und des Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e. V.