befasst sich vornehmlich mit bankrechtlichen Streitigkeiten und berät Geschäfts- und Privatbanken zu verschiedenen Haftungsfragen.
Den Schwerpunkt bildet die gerichtliche Vertretung und Beratung von Banken und anderen Finanzdienstleistern im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts, insbesondere bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus Kredit-, Kreditsicherungs-, Wertpapiergeschäften sowie aus dem Bereich fehlerhafter Anlageberatung. Hierzu gehört auch die Titulierung und Durchsetzung von Forderungen zwischen Instituten sowie aus Kundenbeziehungen.