Wir sind Ettrich.

Mitmachen

Wir suchen Mitstreiter!

News

Ettrich-AnwältInnen gehören zu „den besten Anwälten Deutschlands“ – darunter auch „Anwalt des Jahres“

Der US-amerikanische Fachverlag Best Lawyers hat zusammen mit dem Handelsblatt die renommiertesten Anwälte in Deutschland ermittelt.

Wir freuen uns, dass im kürzlich veröffentlichten Ranking gleich fünf Kolleginnen und Kollegen von Ettrich Rechtsanwälte in vier Rechtsgebieten als „Deutschlands beste Anwälte“ gelistet sind:

Arbeitsrecht:

Immobilienwirtschaftsrecht:

Konfliktlösung:

Schiedsverfahren/Streitbeilegung/Mediation:

Ganz besonders freuen wir uns über die Auszeichnung unseres Kollegen Bernd Hanowski zum Anwalt des Jahres im Bereich „Konfliktlösung“

Grundlage der Auswahl war ein Peer-to-Peer-Verfahren, bei dem Rechtsanwälte bewerten, welche Kolleginnen und Kollegen sie in einzelnen Fachgebieten besonders empfehlen würden. Die zentrale Idee: Wer die besten Anwälte kennt, sind die Anwälte selbst. Das Ergebnis ist eine umfassende Übersicht über die „Besten Anwälte des Jahres 2025“, differenziert nach Fachgebieten.

Details gibt es hier

News

Verwaltungsgericht Wiesbaden schafft Klarheit zu § 3 Abs. 3 BörsG

Erstmals hat sich das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Beschluss vom 17.12.2024 – 6 L 1867/24) zu der Rechtsfrage positioniert, ob § 3 Abs. 3 BörsG den Anspruch eines Bürgers gegen die Börsenaufsichtsbehörde auf aufsichtliches Einschreiten ausschließt und ein entsprechendes Verpflichtungsbegehren mangels Antrags- bzw. Klagebefugnis als unzulässig abzuweisen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht bejaht.

Bislang ergingen in diesem Sinne lediglich verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zur vergleichbaren Konstellationen der Aufsichtstätigkeit der BaFin und der Parallelnorm im FinDaG. Die Entscheidung des VG Wiesbaden schafft Klarheit, dass im gesamten Finanzmarktrecht einheitliche Maßstäbe gelten. Sie zeigt zudem auf, dass sich auch aus einer unionsrechtskonformen Auslegung von § 3 Abs. 3 BörsG nichts Abweichendes ergibt.

 

Vertreter Börsenaufsichtsbehörde
Ettrich: Bernd Hanowski

News

JUVE urteilt: Unsere Stärke sind Massenklageverfahren. Aber nicht nur!

Die JUVE führt Ettrich erneut als anerkannte Kanzlei in der Region Mitte und schreibt über uns im Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025:

„Die Frankfurter Boutique ist bei regionalen Banken u. Großbanken etabliert bei Prozessen, insbes. bei Massenklageverfahren gefragt. U.a. die Commerzbank vertraut seit mehreren Jahren auf das Team. Die Einheit managt dabei kleine bis mittlere Klageportfolios zur Abwehr von Schadenersatzklagen. Durch den personellen Ausbau mit Prozessmanagern ist sie zunehmend in der Lage, größere Massenverfahren zu stemmen. Die Boutique stellt sich zudem breiter auf, z.B. im Arbeits- u. Immobilienrecht, um auf die Nachfrage nach Lösungen für in Not geratene gewerbl. Mietimmobilien zu reagieren. Der Schritt ist konsequent, um den Erfolg der Kanzlei von der Prozessführung unabhängiger zu machen.“

Oft empfohlen wird zudem Judith Hauser („gedankenschnell, pragmat.“) für Prozessführung und Hendrik Bourguignon im Arbeitsrecht.

Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit der letzten Jahre und darauf, unsere Stärken im Immobilienrecht und Arbeitsrecht in den kommenden im Markt noch sichtbarer werden zu lassen.

Mehr dazu auf JUVE lesen